Ihr Anwalt in Familiensachen stellt die 20 besten Scheidungstipps vor

Man sollte meinen, dass das Ende eines gemeinsam geplanten Lebensweges für sich genommen schon tragisch genug ist. Die anwaltliche Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass in vielen Fällen die wirkliche Tragik gerade erst beginnt. Am Ende einer Beziehung stehen oft nicht mehr erwiderte Gefühle, fehlendes Vertrauen in den noch Partner oder man hat sich entzweit.

In unserer Kanzlei in Berlin stehen wir Ihnen im einer Scheidung bei und beraten Sie gerne.

Rund um das Thema Scheidung legt ihnen ihr Anwalt für Scheidungsrecht in jedem Fall folgende nützliche Hinweise an Herz bzw. räumt mit bekannten Mythen auf:

2. Neubeginn des Trennungsjahres im Familienrecht

Besonders in Familiensachen weiß der Anwalt im Familienrecht, dass es während einer Scheidung dem einen oder anderen Ehepaar schwer fallen wird, nicht doch eine zerrüttete Ehe wieder zum Laufen bringen zu wollen, gerade wenn Kinder beteiligt sind, ist dies nur allzu verständlich. Es stellt sich nun die Frage, ob bei einem Versöhnungsversuch nicht das Trennungsjahr neu zu laufen beginnt.

Das rät Ihnen der Anwalt:

Das Trennungsjahr soll dem Ehepaar ja gerade dienlich sein, das heißt, hier soll ja gerade der Wert der Beziehung auf die Probe gestellt werden. Wenn es der Partner in dieser Zeit schafft, gut ohne den anderen zu leben, dann ist auch für das Gericht ersichtlich, dass sich die Ehe keinen Sinn mehr macht. Dauert dieser Versuch nur ein paar Wochen an, so ist dies unerheblich.

Quelle: http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de

1. Wie wird der Zeitpunkt der Trennung im Familienrecht bestimmt

Die neu entstandene Lebenssituation ist bei einer bevorstehenden Scheidung für die Beteiligten nicht leicht und es stellt sich die Frage, wie man sich nach dem Einreichen des Scheidungsantrages richtig verhält.

Für die Bestimmung des Zeitpunktes ist der anwaltliche Rat folgender:

Eine Trennung von Tisch und Bett ist in diesem Falle auch wörtlich zu verstehen, denn abgesehen von dem Willen von mindestens einem Ehepartner sich scheiden zu lassen, muss dies auch objektiv, das heißt durch nach außen hin verkörpertes Verhalten erkennbar sein. Es muss somit eine räumliche Trennung erfolgen, die für einen hypothetischen Dritten erkennbar ist, damit es zu einer Trennung im Rechtssinne kommen kann, rät Ihnen Ihr Anwalt für Familienrecht. Auch alte zum täglichen Zusammenleben gehörende Tätigkeiten müssen sofort eingestellt werden. Kein Wäsche waschen, kein Putzen, Einkaufen oder auch Kochen. Ein „Einknicken“ aufgrund alter Gewohnheiten darf Ihnen nicht unterlaufen. Selbstredend ist auch das gemeinsame Ehebett zur Tabuzone erklärt. Sie haben für die Bestimmung des Trennungsjahres somit weder räumlichen Kontakt zur ihrem noch Ehepartner, noch darf es zu ehelichen Versorgungsleistungen kommen.

Quelle: http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de

4. Das Blockieren von Anwälten in Familiensachen

Im Scheidungsrecht geht ferner das Gespenst um, ein Ehegatte könne den anderen dadurch übervorteilen, dass er in der gesamten Umgebung des Ehepartners Beratungsgespräche mit Anwälten für Scheidungsrecht führt, um es dem Ehepartner unmöglich zu machen, vermeintlich gute Anwälte für die bevorstehende Scheidung zu erhalten. Hier rät Ihnen der Anwalt, sich zurückzulehnen und das Trauerspiel mit einem lachenden und einem weinendem Auge zu verfolgen. Denn, es wird ihrem noch Partner zum einen nur schwer möglich sein, dies finanziell zu bewerkstelligen, noch wird es jemals zu wenig Anwälte geben.

Quelle: http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de

3. Ein gemeinsamen Anwalt im Familienrecht

Es mag zwar anfangs ökonomisch klingen, insbesondere, wenn sich beide Parteien noch miteinander ins Benehmen setzen können. Jedoch ist Vorsicht geboten. Ein Anwalt kann im Falle einer Scheidung auch nur Interessenvertreter einer Partei sein. Machen sie sich hier bewusst, dass sie und ihr Ex-Partner rechtlich in einem Prozess Gegner sind und der Anwalt die Partei vertreten wird, deren Mandat er hat. Als Beteiligtenvertreter einer Partei.

Einvernehmliche Scheidung als Ausnahme

Sind jedoch all die klärungsbedürftigen Dinge wie Kinder, Hausrat, Versorgungsausgleich etc. unstreitig zwischen den Ehegatten , bleibt einem es einem Gatten unbenommen, nur einen Anwalt für die Scheidung zu nehmen, sofern der andere Teil nur noch in die Scheidung einwilligen mag. Diesen Ausnahmefall gestattet der Gesetzgeber.

Quelle: http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de

5. Auskünfte als Beweismittel Im Familienrechtlichen Prozess

Nicht selten verlässt einer der Eheleute im Streit die eheliche Wohnung. Darauf folgt dann die Trennung. Die Problematik wird dem voreilig handelnden Ehepartner dann klar, wenn es um die Ansprüche gegen seinen noch Gatten geht.

Das Rät Ihnen der Anwalt:

Ganz gleich, welche Ansprüche Ihnen zustehen, machen Sie sich bewusst, dass diese zivilrechtlichen Ansprüche nur eine stumpfe Waffe sind, wenn sie nicht in letzter Konsequenz auch prozessual durchzusetzen sind. Dafür tragen sie dann die Last, diesen Beweis im Prozess zu führen. Deshalb machen sie von Gehaltsabrechnungen, Dokumenten und Urkunden ihrer Kinder, Arbeitsverträgen, Sparbüchern etc. Kopien, da sie nicht zwangsläufig davon ausgehen können, dass ihr Partner ihnen bereitwillig Auskünfte erteilt und eine Anforderung dieser Kopien vom Ex-Partner mitunter langwierig sein kann.

Quelle: http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de

7. Das Hausratsaufteilungsverfahren im Familienrecht

Ebenso scheint in der Hitze des Gefechts das leerräumen der Wohnung als probates Mittel, um dem Partner „eins auszuwischen“ oder weil man einfach glaubt, das stehe einem für die erlittenen Strapazen nun zu. Von dem strafrechtlich relevanten Verhalten ganz zu schweigen, hat der Partner selbstverständlich sachenrechtliche Herausgabeansprüche gegen den Ex-Partner. Sollte der Ex-Partner nicht reagieren, so kann bei Gericht ein Hausratsaufteilungsverfahren eingeleitet werden. Es werden somit im besten Fall genau die besitzrechtlichen Verhältnisse wiederhergestellt, wie vor der Leerräumung. Es ist für alle Beteiligten nur ein weiteres kräftezehrendes und vor allem unnötiges Verhalten, welches die Fronten verhärtet und dem Ziel einer gütlichen Trennung nicht zuträglich ist.

Quelle: http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de