2. Neubeginn des Trennungsjahres im Familienrecht

Besonders in Familiensachen weiß der Anwalt im Familienrecht, dass es während einer Scheidung dem einen oder anderen Ehepaar schwer fallen wird, nicht doch eine zerrüttete Ehe wieder zum Laufen bringen zu wollen, gerade wenn Kinder beteiligt sind, ist dies nur allzu verständlich. Es stellt sich nun die Frage, ob bei einem Versöhnungsversuch nicht das Trennungsjahr neu zu laufen beginnt.

Das rät Ihnen der Anwalt:

Das Trennungsjahr soll dem Ehepaar ja gerade dienlich sein, das heißt, hier soll ja gerade der Wert der Beziehung auf die Probe gestellt werden. Wenn es der Partner in dieser Zeit schafft, gut ohne den anderen zu leben, dann ist auch für das Gericht ersichtlich, dass sich die Ehe keinen Sinn mehr macht. Dauert dieser Versuch nur ein paar Wochen an, so ist dies unerheblich.

Quelle: http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de