Für die Bestimmung des Zeitpunktes ist der anwaltliche Rat folgender:
Eine Trennung von Tisch und Bett ist in diesem Falle auch wörtlich zu verstehen, denn abgesehen von dem Willen von mindestens einem Ehepartner sich scheiden zu lassen, muss dies auch objektiv, das heißt durch nach außen hin verkörpertes Verhalten erkennbar sein. Es muss somit eine räumliche Trennung erfolgen, die für einen hypothetischen Dritten erkennbar ist, damit es zu einer Trennung im Rechtssinne kommen kann, rät Ihnen Ihr Anwalt für Familienrecht. Auch alte zum täglichen Zusammenleben gehörende Tätigkeiten müssen sofort eingestellt werden. Kein Wäsche waschen, kein Putzen, Einkaufen oder auch Kochen. Ein „Einknicken“ aufgrund alter Gewohnheiten darf Ihnen nicht unterlaufen. Selbstredend ist auch das gemeinsame Ehebett zur Tabuzone erklärt. Sie haben für die Bestimmung des Trennungsjahres somit weder räumlichen Kontakt zur ihrem noch Ehepartner, noch darf es zu ehelichen Versorgungsleistungen kommen.Quelle: http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de