Das Rät Ihnen der Anwalt:
Ganz gleich, welche Ansprüche Ihnen zustehen, machen Sie sich bewusst, dass diese zivilrechtlichen Ansprüche nur eine stumpfe Waffe sind, wenn sie nicht in letzter Konsequenz auch prozessual durchzusetzen sind. Dafür tragen sie dann die Last, diesen Beweis im Prozess zu führen. Deshalb machen sie von Gehaltsabrechnungen, Dokumenten und Urkunden ihrer Kinder, Arbeitsverträgen, Sparbüchern etc. Kopien, da sie nicht zwangsläufig davon ausgehen können, dass ihr Partner ihnen bereitwillig Auskünfte erteilt und eine Anforderung dieser Kopien vom Ex-Partner mitunter langwierig sein kann.Quelle: http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de