3. Ein gemeinsamen Anwalt im Familienrecht

Es mag zwar anfangs ökonomisch klingen, insbesondere, wenn sich beide Parteien noch miteinander ins Benehmen setzen können. Jedoch ist Vorsicht geboten. Ein Anwalt kann im Falle einer Scheidung auch nur Interessenvertreter einer Partei sein. Machen sie sich hier bewusst, dass sie und ihr Ex-Partner rechtlich in einem Prozess Gegner sind und der Anwalt die Partei vertreten wird, deren Mandat er hat. Als Beteiligtenvertreter einer Partei.

Einvernehmliche Scheidung als Ausnahme

Sind jedoch all die klärungsbedürftigen Dinge wie Kinder, Hausrat, Versorgungsausgleich etc. unstreitig zwischen den Ehegatten , bleibt einem es einem Gatten unbenommen, nur einen Anwalt für die Scheidung zu nehmen, sofern der andere Teil nur noch in die Scheidung einwilligen mag. Diesen Ausnahmefall gestattet der Gesetzgeber.

Quelle: http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de