7. Das Hausratsaufteilungsverfahren im Familienrecht

Ebenso scheint in der Hitze des Gefechts das leerräumen der Wohnung als probates Mittel, um dem Partner „eins auszuwischen“ oder weil man einfach glaubt, das stehe einem für die erlittenen Strapazen nun zu. Von dem strafrechtlich relevanten Verhalten ganz zu schweigen, hat der Partner selbstverständlich sachenrechtliche Herausgabeansprüche gegen den Ex-Partner. Sollte der Ex-Partner nicht reagieren, so kann bei Gericht ein Hausratsaufteilungsverfahren eingeleitet werden. Es werden somit im besten Fall genau die besitzrechtlichen Verhältnisse wiederhergestellt, wie vor der Leerräumung. Es ist für alle Beteiligten nur ein weiteres kräftezehrendes und vor allem unnötiges Verhalten, welches die Fronten verhärtet und dem Ziel einer gütlichen Trennung nicht zuträglich ist.

Quelle: http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de