Oftmals gestellt auch die Frage, ob nicht der Scheidungsantrag auch ohne einen Anwalt geht. Der begehrte Scheidungsantrag kann nicht selbst gestellt werden. In Falle einer Scheidung besteht der Zwang einen Anwalt zu beauftragen, der sog. Anwaltszwang. Der Scheidungsantrag kann beim entsprechenden Amtsgericht / Familiengericht durch den Anwalt eingereicht werden.
Das bedeutet für sie also, dass sie am besten 2, jedoch mindestens einen Anwalt beauftragen müssen.
Quelle: http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de