Ehevertrag für die Gütertrennung
Treffen beide Parteien hier keine Vorkehrungen, so treten beide in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Am Ende einer solchen Ehe wird dann gerecht verteilt. Wer dies jedoch nicht möchte, kann ohne weiteres eine Gütertrennung vereinbaren. Dafür muss ein Ehevertrag geschlossen werden.Unproblematisch ist auch das Abschließen eines Vertrages zur Gütertrennung nach der Eheschließung. Es ist somit nach wie vor möglich, Regelungen im vermögensrechtlichen Bereich zu treffen.
Anfechtbarkeit des Ehevertrages
Aus anwaltlicher Sicht auch sehr interessant ist die Frage nach der Anfechtbarkeit des zwischen den Ehepaaren geschlossenen Ehevertrages. Zwischen den Ehepaaren war beispielsweise eine Gütertrennung durch einen zuvor geschlossenen Ehevertrag geregelt. Nach der Scheidung begehrt eine Partei nun doch mehr als ihr vertraglich zustehen würde und ficht kurzerhand den Ehevertrag an.Abschließend kann gesagt werden, dass die hier genannten Ratschläge Ihnen zwar hoffentlich weiterhelfen werden, sie ersetzen jedoch eines nicht und das ist eine fachmännische Beratung durch einen Anwalt.
Wie sie sehen, kommen bei einer Eheschließung oder einer Scheidung viele Rechtsgebiete zur Anwendung. Es sind zahlreiche und unterschiedliche Aspekte aus Versicherungsrecht, Arbeitsrecht Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht zu beachten, um einige zu nennen.
Wir möchten, dass sie in solchen Angelegenheiten auf der sicheren Seite stehen.
Wir begleiten sie von der Eheschließung bis zur Scheidung und gehen auch diesen schwierigen Weg mit Ihnen bis zum Schluss. Damit sie die Freuden der Ehe unbeschwert genießen können oder eben nach einer Trennung nicht über Maß mit rechtlichen Angelegenheiten behelligt werden, übernehmen wir für sie gerne den rechtlichen Teil. Ihnen steht ein kompetentes Team von Anwälten in Berlin zur Seite.
Quelle: http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de