Nur in Ausnahmefällen gestattet das Gesetz eine Trennung, wenn das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist. Die ist jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen gestattet. Solche Härtefallscheidungen kommen dann in Betracht, wenn es erwiesenermaßen zu Gewaltexzessen kommt, der Ex-Partner offenbar kriminell ist oder Alkoholiker. Jeder Sachverhalt muss individuell geprüft werden. In solchen Ausnahmefällen sind die physischen oder Psychischen Belastungen so gravierend, dass es der leidtragenden Partei nicht mehr zuzumuten ist, an der Ehe festzuhalten.
Quelle: http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de