17. Die Krankenversicherung / Versicherungsschutz

Oft vernachlässigt wird bei einer Trennung auch die Frage des Versicherungsschutzes. In vielen Fällen ist der eine Ehegatte beim anderen mitversichert. Sie haben nach der Scheidung selbst nur wenig Zeit (3 Monate) sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Die Krankenkasse ist gesetzlich dazu verpflichtet sie aufzunehmen.

Wird diese Frist versäumt, so besteht die Gefahr dass sie nicht mehr krankenversichert sind, also keinen Krankenversicherungsschutz haben.

Lassen sie es nicht so weit kommen. Überlegen sie sich bereits während der Trennungsphase, ob sie weiterhin bei der gesetzlichen Krankenkasse ihres Ehegatten bleiben möchten oder ob sie sich lieber eine andere Krankenkasse suchen.

Quelle: http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de