16. Familiengericht trift im Zweifel die Entscheidung

Seien sie nicht der Unterlegene. Nicht immer ist die Devise "Klügere gibt nach" ratsam. Nach einem Streit übereilt das Haus zu verlassen, mag in vielen Fällen sozialadäquat erscheinen. Doch führen sie sich vor Augen, Dass die einmal aufgegebene Festung erst mühevoll zurückerobert werden muss. Mögen sie sich auch im Recht fühlen, ihre eigene Wohnung dann wieder betreten zu dürfen, wann es ihnen passt, so reicht ein Anruf bei der Polizei um die potentielle Gefahr vor dem Haus, wenn nötig mit Gewalt zu entfernen. Sie haben in diesem Fall schlechtere Karten. Sitzen sie es aus, denn in vielen Fällen sieht man ihnen den freiwilligen Auszug bzw. das Verlassen als Schuldeingeständnis nach, und dass sie durch das Verlassen die Auffassung vertreten, es gehe der Familie ohne den letztlich einsichtig gewordenen „Tyrann“ besser. Letztlich entscheidet ein Familiengericht darüber, wer in der Wohnung bleiben darf. Bleiben sie also an Ort und Stelle und konsultieren sie in solchen Fällen lieber sofort uns.

Quelle: http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de