Heiraten bedeute, seine Rechte zu halbieren und seine Pflichten zu verdoppeln. So oder zumindest so ähnlich sah A. Schopenhauer das eheliche Zusammenleben. Die Frage stellt sich allerdings berechtigterweise. Wem gehört nun was und wem wird was in Zukunft gehören? Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Vermögen/ Eigentum welches vor der Eheschließung mit in die Ehe gebracht wurde, nun auch automatisch dem Partner gehört. Das deutsche Rechtssystem spricht von dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es bedeutet, alles was der Partner selbst erwirtschaftet hat, steht auch a priori ihm zu. Allerdings kommt es im Falle einer Scheidung dann zu einer gerechten Aufteilung des gemeinsam Erwirtschafteten.
Quelle: http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de