10. Eine Scheidung ohne die Zustimmung des Ex-Partners

Ein Oldie, aber ein Goldie im Fundus des Scheidungsrechts und ein wahrer Klassiker der anwaltlichen Unterhaltung. Man kennt es, der eine Partner hat sich entwickelt, ist bereits innerlich längst über den Ex hinweg, während der andere sich vehement dagegen wehrt und an etwas festhalten will, was nur noch für ihn existiert, eine gemeinsame Zukunft. Die hier zum Teil hervortretenden Verhaltensmuster können schon fast kindlich wirken, denn anstatt sich vernünftig mit dem Partner an einen Tisch zu setzen und dem Ex-Partner einsichtig die Freiheit zu geben, die er begehrt, beginnt nun der eine Teil sich kategorisch gegen alles zu wehren, was für den anderen Freiheit bedeutet.

Anders als beispielsweise bei der Eheschließung, welche zwei aufeinander Bezug nehmende Willenserklärungen verlangt, ist das Recht sich von seinem Partner zu lösen ein Recht, welches in letzter Konsequenz ohne die Zustimmung des Ehepartners erfolgen kann.

Allerdings:

Einen Wermutstropfen hat es dennoch. Für gewöhnlich muss eine Trennungszeit von einem Jahr laufen, damit die Eheleute als geschieden gelten. Dann müssen beide in die Scheidung einwilligen, sperrt sich ein Partner, so wird die Trennungszeit auf 3 Jahre ausgedehnt, dann ist jedoch die Ehe in jedem Fall als geschieden anzusehen. Der unwillige Partner kann somit nicht das unvermeidbare vermeiden, wenn aber auch verzögern.

Quelle: http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de