9. Finanzierung des Ex-Partners

Eine weitere Masche um sich vom dem leidigen Ex-Partner noch weiter finanzieren zu lassen, ist folgender: man stellt sich einfach krank, oder man müsste sich zur Zeit besonders intensiv um die Kinder kümmern, meist ist dies der Elternteil, bei welchem die Kinder wohnen. Es empfiehlt sich hier bei begründetem Verdacht, ein Verfahren wegen versuchtem Prozessbetrug einzuleiten bzw. sich diverse Gutachten über den Gesundheitszustand des Ex- Partners geben zu lassen.

Anders herum geht dies natürlich auch:

Um den drohenden Unterhaltszahlungen zu entgehen, wird der unterhaltspflichtige Partner bewusst nachlässig, er will gerade die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses herbeiführen oder kann einfach gerade keine Arbeit finden. Ein gerichtsnotorisches Verhalten, denn allzu oft, wurde der als Aussteiger und Vagabund verschriene Ex-Partner doch von Freunden und Bekannten entgegen seiner Behauptung mit viel Eifer beim Verladen von Kisten eines Möbelunternehmens oder in Bauarbeitermontur wiedergesehen. Einfach ein kurzer Klick mit ihrem Handy und sie sind auf der sicheren Seite.

Quelle: http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de