Aus diesem Grund werden an dieser Stelle für sie noch ein paar Verhaltensregeln genannt, die sie allein schon aus Rücksicht auf Ihre Kinder berücksichtigen sollten. Weder sie noch ihr Partner sind hier die Hauptleidtragenden. Es sind bei allem Verständnis für ihre Situation immer noch ihre Kinder.
- Ihre Kinder sind weder Frustbälle , noch Spielbälle. Lassen sie sich nicht dazu hinreißen, vor Ihren gemeinsamen Kindern schlecht über den Ex- Partner zu reden.
- Weiterhin bewahren sie das Mindestmaß an wechselseitigem Respekt. Es darf deshalb nicht vorkommen, dass Absprachen mit dem Partner oder Verbote bei Ihnen nicht mehr gelten, sobald sie das Kind haben, da sie ja sowieso der bessere Elternteil sind. Ihr Ex- Partner wird es ihnen mit Gleichem vergelten. Die Folge trägt wie so oft das Kind. Es fehlt ihm dann im Laufe seiner Erziehung an Struktur und der Möglichkeit, sich zu orientieren. Machen sie sich auch bitte hier klar, sie halten keine Waffe in den Händen, mit der man gekonnt auf den Ex- Partner schießt, indem man seine Autorität untergräbt, sondern die zu formende Persönlichkeit ihres eigenen Kindes!
- Auch für sie gilt, war ihr Erziehungsstil bislang ohne Beanstandungen, so halten sie den Kurs. Und hüten sie sich davor und sei es auch mal im Zorn gereizt, dem Kind die Schuld für das Scheitern der Ehe zu geben. Was leichtfertig dahingesagt wurde, bleibt oft ein Leben lang.
- Geben sie nicht leichtfertig das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Sorgerecht auf. Auch hier ganz wichtig: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bestimmt, wo das gemeinsame Kind sich aufhalten darf. So kann es bei dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht sein, dass die Mutter mit dem Kind einfach hunderte Kilometer vom Vater wegzieht, obwohl dieser noch das Sorgerecht mit der Mutter teilt.
Quelle: http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de